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PVO Overath:Empfehlung zur Fusion

Die Seelsorgeteams sowie die Gremien im Pfarrverband Overath sowie in der Kirchengemeinde St. Nikolaus von Tolentino, Rösrath, haben dem Erzbischof die Fusion unsere Kirchengermeinden zum 1. Januar 2028 empfohlen.
Datum:
14. Juni 2026
Von:
Dirk Michel

Liebe Gemeindemitglieder,

in den vergangenen Monaten haben sich die Gremien unseres Pfarrverbands intensiv mit der zukünftigen Entwicklung unserer Kirchengemeinden beschäftigt. Hintergrund sind die Veränderungen, vor denen die Kirche im Erzbistum Köln insgesamt steht: Sinkende Mitgliederzahlen, weniger pastorales Personal und die Notwendigkeit, kirchliches Leben langfristig verlässlich zu gestalten.

Nach ausführlichen Beratungen haben alle sieben Kirchenvorstände unserer Pfarreien sowie der Pfarrgemeinderat und die Pfarrei aus Rösrath dem Erzbischof von Köln ein gemeinsames Votum übermittelt. Darin empfehlen die Gremien die Zusammenführung der bisherigen Pfarreien des Pfarrverbands Overath mit der Pfarrei St. Nikolaus in Rösrath zu einer neuen gemeinsamen Pfarrei zum 1. Januar 2028. Als Name der neuen Pfarrei wurde „St. Walburga und St. Nikolaus, Overath und Rösrath“ vorgeschlagen;
Pfarrkirche soll die Kirche St. Walburga in Overath werden. Diese Empfehlung ist ein wichtiger Schritt im sogenannten Pastoralen Entwicklungsprozess. Die endgültige Entscheidung über die Neuordnung der Pfarreien liegt beim Erzbischof.

Uns ist bewusst, dass eine solche Veränderung Fragen, Hoffnungen, aber auch Sorgen auslösen kann. Deshalb ist es den Verantwortlichen wichtig zu betonen: Die lebendigen Gemeinden vor Ort bleiben weiterhin von großer Bedeutung. Kirchliches Leben entsteht dort, wo Menschen ihren Glauben gemeinsam leben, Verantwortung übernehmen und Gemeinschaft gestalten. In den kommenden Monaten werden wir Sie regelmäßig über die weiteren Entwicklungen informieren und Möglichkeiten zum Austausch anbieten. Gemeinsam möchten wir den Weg in die Zukunft gestalten und dabei das bewahren, was unsere Gemeinden auszeichnet.

Overath, im Juni 2026

Für die Gremien des Pfarrverbands Overath, Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstände