Zum Inhalt springen

Fristen beachten!:PGR- und KV-Wahlen 2025

Bei den PGR- und KV-Wahlen können Sie auch in einer anderen als Ihrer Wohnortpfarrei wählen oder gewählt werden. Hierzu müssten Sie bis zum 7. Juni einen Antrag im Pastoralbüro stellen.
Datum:
29. Mai 2025
Von:
Dirk Michel

Am 8. und 9. November finden die Wahlen zum neuen Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) statt. Bei den KV-Wahlen gibt es nach einer neuen Rechtsform folgende Möglichkeiten: Beim aktiven und passiven Wahlrecht kann man den Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde stellen. Es gibt jedoch eine Frist bis spätestens Samstag, den 7. Juni. Diese Anträge müssen schriftlich gestellt werden, erhalten Sie diese in Ihrem Pastoralbüro. Bitte stellen Sie Ihre Anträge rechtzeitig und bedenken Sie bitte, dass die Post nicht immer rechtzeitig zugestellt wird.

Ihr Pastor Gereon Bonnacker