Datum:
29. Mai 2025
Von:
Dirk Michel
Am 8. und 9. November finden die Wahlen zum neuen Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) statt. Bei den KV-Wahlen gibt es nach einer neuen Rechtsform folgende Möglichkeiten: Beim aktiven und passiven Wahlrecht kann man den Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde stellen. Es gibt jedoch eine Frist bis spätestens Samstag, den 7. Juni. Diese Anträge müssen schriftlich gestellt werden, erhalten Sie diese in Ihrem Pastoralbüro. Bitte stellen Sie Ihre Anträge rechtzeitig und bedenken Sie bitte, dass die Post nicht immer rechtzeitig zugestellt wird.
Ihr Pastor Gereon Bonnacker